Universitätskommunikation – Stiftungs- & Kooperationsmanagement

Steuerrechtliche Hinweise

Zuwendungsbestätigungen über Geldspenden werden ausschließlich vom Dez. 1.1 der Hochschulverwaltung ausgestellt.

Eine Abgrenzung von Spenden- und Sponsoringleistungen zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Sponsorings wurde durch ein Schreiben des BMF vom 13.11.2012 noch einmal hervorgehoben. Demnach gilt ab dem 01.01.2013:

Weist der Empfänger von Zuwendungen aus einem Sponsoringvertrag auf Plakaten, in Veranstaltungshinweisen, in Ausstellungskatalogen, auf seiner Internetseite oder in anderer Weise auf die Unterstützung durch den Sponsor lediglich hin, erbringt er insoweit keine Leistung im Rahmen eines Leistungsaustausches. 2Dieser Hinweis kann unter Verwendung des Namens, Emblems oder Logos des Sponsors, jedoch ohne besondere Hervorhebung oder Verlinkung zu dessen Internetseiten, erfolgen.

Diesem Grundsatz folgt die Bergische Universität Wuppertal schon seit Jahren.

BMF - Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Sponsorings aus der Sicht des Zuwendungsempfängers (pdf)

Bergische Universität - Merkblatt über die Ausstellung von Spendenbescheinigungen und die Verwendung von Spenden (pdf)

Sie haben noch Fragen oder benötigen weitere Informationen?
Bitte wenden Sie sich an das Dezernat 1.1 (Forschungsförderung und Drittmittelverwaltung).

Weitere Infos über #UniWuppertal: